Alle Ausschreibungen der öffentlichen Hand, die bestimmte Auftragswerte übersteigen, müssen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe S, Amtsblatt S oder ABl. S) veröffentlicht und so EU-weit bekannt gemacht werden.
Seit Juli 1998 steht das Amtsblatt S nur noch ausschließlich in elektronischem Format wie folgt zur Verfügung:
Der Zugang zu TED ist gebührenfrei.
Über die aktuellen Ausschreibungen hinaus ermöglicht die TED-Datenbank den Zugang zu den Archiven der Reihe S der letzten fünf Jahre für sämtliche Amtssprachen der EU. Der Nutzer kann über eine einzige Suchmaske multiple Suchkriterien wie z. B. geografische Daten, Dokumenttyp, Art des Auftrags, Stichwörter usw. auswählen oder eingeben.
Die Schwellenwerte für Aufträge, ab denen eine Ausschreibung EU-weit veröffentlicht werden muss, sind in EU-Richtlinien festgelegt. Die folgende Tabelle informiert über die Art eines Auftrags, den Auftragswert (Schwellenwert) und die einschlägigen EU-Richtlinien.
| Art des Auftrags | Schwellenwert | |
| Öffentliche Bauaufträge | 5 150 000 EUR | |
| Dienstleistungsaufträge | 206 000 EUR | |
| Lieferaufträge | 206 000 EUR | |
| Lieferungen in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr | 412 000 EUR | |
| Lieferungen im Sektor Telekommunikation | 750 000 EUR | |
| Öffentliche Bauaufträge | 5 150 000 EUR | |
| Aufträge, die unter die GATT-Bestimmungen fallen | 133 000 EUR |
Ausschreibende Stellen sind der Staat, Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen.
Jährlich werden von öffentlichen Stellen in der EU Liefer- und Bauaufträge in Höhe von mehr als 300 Milliarden Euro ausgeschrieben. Jeden Tag werden im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union mehr als 1000 Ausschreibungen veröffentlicht, die Bekanntmachungen in folgenden Rubriken umfassen:
Das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) ist das einzige Journal, das jeden Werktag in allen 23 Amtssprachen der Europäischen Union (EU) erscheint. Es besteht aus zwei zusammenhängenden Reihen:
Die Reihen des Amtsblatts werden vom Amt für Veröffentlichungen, dem offiziellen Verlagshaus der Institutionen und Organe der EU, herausgegeben.